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OLG Düsseldorf 23.06.2017 I - 3 Wx 35/17, NWB 42/2017 S. 3193

Registerverfahren | Löschung der Löschung einer Gesellschaft nach Einstellung des Insolvenzverfahrens

Nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens kann i. d. R. von der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft ausgegangen werden. Etwas anderes gilt, wenn das eröffnete Insolvenzverfahren nicht durch Schlussverteilung beendet, sondern mit Zustimmung der Gläubiger eingestellt worden ist (§ 213 InsO).

Anmerkung:

Im entschiedenen Fall war die vollzogene Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit (§ 394 FamFG) zu löschen, weil die Löschungseintragung auf der Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruhte. Das Registergericht hat es nämlich vor der Ankündigung der Löschungsabsicht (§ 394 Abs. 2 Satz 1 FamFG) unterlassen, die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft hinreichend festzustellen. Die gerichtliche Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit setzt die Bewertung von Tatsachen voraus und darf daher erst nach Abschl...