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Formularmäßige Bearbeitungsentgelte in Unternehmerdarlehensverträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-58870 Nach den Grundsatzentscheidungen zu unzulässigen Klauseln über laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen ( NWB NAAAE-67693 und XI ZR 170/13 NWB XAAAE-69236) hat der BGH nun nachgelegt. Entsprechende Klauseln sind auch in Darlehensverträgen zwischen einer Bank und einem Unternehmer unwirksam ( NWB OAAAG-53940 und XI ZR 233/16 NWB YAAAG-53941). Somit sind vorformulierte Klauseln in Darlehensverträgen, nach welchen ein Kreditinstitut laufzeitunabhängige Gebühren erhebt, insgesamt und unabhängig davon, ob der Darlehensnehmer ein Verbraucher oder Unternehmer ist, unwirksam.
Ausführlicher Beitrag s. .
BGH: Unangemessene Benachteiligung der Darlehensnehmer
[i]BGH weitet seine Rechtsprechung zu unzulässigen Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen ausSo wie der BGH im Jahre 2014 entschieden hat, dass Banken nicht formularmäßig Gebühren für Tätigkeiten verlangen dürfen, welche sie aufgrund der vertragstypischen Pflichten (§ 488 Abs. 1 BGB) und zudem noch überwiegend im eigenen Interesse erbringen, setzt er seine Rechtsprechung nun mit Blick auf die Unzulässigkeit von Bearbeitungsentgelten in Unternehmerdarlehensverträgen fort und weitet sie aus. Auch Klauseln in Unternehmerdarlehensver...