Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 07.08.2017 IV A 3 - S 0062/17/10001, IWB 19/2017 S. 718

BMF | Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Am ist der Verordnungsgeber mit der „Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ (BGBl 2017 I S. 2360) u. a. der 2016 in § 89 Abs. 2 AO erteilten Ermächtigung nachgekommen, Bestimmungen zu erlassen, unter welchen Voraussetzungen eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich zu erteilen ist und welche Finanzbehörde in diesem Fall für die Erteilung der verbindlichen Auskunft zuständig ist. Die Steuerauskunftsverordnung (StAuskV) wurde durch die genannte Verordnung entsprechend geändert. [i]Näheres zu den Änderungen bei der verbindlichen AuskunftDas BMF hat am den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) u. a. im Hinblick auf diese Neuregelungen angepasst. Damit werden die Finanzamtszuständigkeit, die Bekanntgabe, die Bindungswirkung und die Rechtsbehelfsmöglichkeiten bei einheitlicher Auskunftserteilung (z. B. bei Fragen zur Begründung einer umsatzsteuerlichen Or...