Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PiR Nr. 10 vom Seite 289

Aktuelles Know-how zu Änderungen der internationalen Rechnungslegung

Änderungen und Interpretationen am/zum Regelwerk des IASB

Dipl.-Ök. Daniel Schubert und WP Anne Hölters

Im Jahr 2017 wurde seitens des IASB das letzte noch ausstehende Großprojekt mit der Verabschiedung des neuen Standards zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen (IFRS 17) beendet. Darüber hinaus wurden nur kleinere Änderungen am Regelwerk vorgenommen bzw. vorgeschlagen.

Ruberg, IFRIC 23: Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der Bilanzierung von Ertragsteuern, PiR 9/2017 S. 249 NWB JAAAG-55793

Kernaussagen
  • Der Versicherungsstandard IFRS 17 enthält gegenüber der Zwischenlösung des IFRS 4 eigenständige Regelungen für den Ansatz und die Bewertung von Versicherungsverträgen. Die Bewertung hat künftig zu Zeitwerten zu erfolgen.

  • Die unter anderem vorgeschlagene Änderung an IFRS 9 ist als Klarstellung verpackt, enthält aber – insbesondere in den Basis for Conclusions – darüber hinausgehende Vorgaben für die bilanzielle Abbildung.

  • Mit IFRIC 23 widmet sich der IASB einer Auslegung der Vorgaben des IAS 12 in Bezug auf die Berücksichtigung von Unsicherheiten.

I. Einleitung

[i]Große, ED/2017/3: Kündigungsklauseln mit negativer Entschädigung, PiR 6/2017 S. 159 NWB JAAAG-46481 Fischer, Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34 (ED/2017/2), PiR 5/2017 S. 153 NWB FAAAG-44109 Mujkanovic, Klassifizierung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nach IAS 40, PiR 4/2017 S. 101 NWB UAAAG-41765 Antonakopoulos/Fink, ED/2017/1: Entwurf der Annual Improvements to IFRSs des 2015-2017 Cycle, PiR 3/2017 S. 81 NWB UAAAG-39063 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, in: Haufe IFRS-Kommentar, 15. Auflage, Freiburg 2017, § 28 Rz. 148 NWB QAAAG-42598 Im Jahr 2017 hat der IASB das letzte noch offene ...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

PiR - Internationale Rechnungslegung