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StuB 19/2017 S. 757

DRSC verabschiedet DRÄS 8

Das DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 8 (DRÄS 8) verabschiedet. Dieser ergänzt in erster Linie den DRS 20 Konzernlagebericht um die Konkretisierungen der gesetzlichen Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die sich aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ergeben. Hierzu werden im Wesentlichen zwei neue Abschnitte in den DRS 20 eingefügt, in denen die Berichtspflichten zum Diversitätskonzept für Leitungsorgane und zur nichtfinanziellen Erklärung dargelegt werden. Im gleichen Zuge wurden durch DRÄS 8 sämtliche Standards redaktionell überarbeitet, um die Änderungen der Paragraphen durch das CSR-RUG zu reflektieren.

Hinweis: Vgl. zu E-DRÄS 8 auch den Beitrag von Kirsch, StuB 2017 S. 573 NWB QAAAG-52159. ...