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Studium im Rentenalter
Die Anzahl der im Alter studierenden Personen hat zugenommen. Nunmehr hat sich das Schleswig-Holsteinische NWB WAAAG-50216, rkr., (EFG 2017 S. 1422) mit der Absetzung von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben auseinandergesetzt. Danach gilt Folgendes:
Aufwendungen für ein Studium im altersbedingten Ruhestand stellen nur dann vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar, wenn der Stpfl. nachvollziehbar und substantiiert darlegt, dass er im Anschluss eine nachhaltige Erwerbsquelle hieraus schafft. Im Zuge einer Gesamtwürdigung sind auch das Alter des Stpfl. nach Beendigung des Studiums sowie die wirtschaftliche Notwendigkeit für die Schaffung einer (neuen) Erwerbsquelle einzubeziehen.
Auch der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG erfordert das Streben des Stpfl. nach einer nachhaltigen berufsmäßigen Anwendung der erlernten Fähigkeiten zur Erzielung von Einkünften.
Im Urteilsfall war der Kläger ein leidenschaftlicher Theaterbesucher und -kenner. Nach Abschluss seiner nichtselbständigen Berufslaufbahn „startete“ er im Alter von 63 Jahren ein zweites Mal durch und nahm einen Studiengang der Theaterwissenschaft auf. Entsprechend der Au...