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StuB Nr. 19 vom Seite 753

Neues zur Entfernungspauschale

StB Michael Seifert, Troisdorf

Diskutiert wurde, ob die Abzugsregelungen der Entfernungspauschale verfassungsgemäß sind. Eine Verfassungsbeschwerde war hierzu beim BVerfG anhängig (vgl. NWB IAAAF-89563, BStBl 2017 II S. 228 = Kurzinfo StuB 2017 S. 84 NWB AAAAG-35043).

Der Beschwerdeführer wollte seine tatsächlichen km-Kosten für seinen Pkw in Höhe von 0,50 € mit der Begründung absetzen, dass auch die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihre tatsächlichen Aufwendungen geltend machen können. Das BVerfG hat das Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen (). Damit ist von einer Verfassungsmäßigkeit auszugehen.

Praxishinweis

Die Entfernungspauschale in Höhe von in der Regel 0,30 €/km ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, anzusetzen. Sofern die Rückfahrt an einem anderen Tag erfolgt (z. B. infolge eines mehrtägigen Einsatzes), ist hierfür nach Auffassung des FG Münster (Urteil vom - 6 K 3009/15 E NWB YAAAG-58234, nrkr., BFH-Az.: VI R 42/17) keine (weitere) Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Diese Entscheidung ist über den Werbungskostenabzug hinaus auch für die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Fahrten zwischen Wohnung und e...