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LG Frankfurt 22.05.2015 5/35 StL 4/15, NWB 41/2017 S. 3122

Beruf | Treuwidrige Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber einem Mandanten

Behält ein Steuerberater gegenüber seinem Mandanten Unterlagen, die für die Erstellung eines Jahresabschlusses und im Rahmen von Kreditvereinbarungen zur Vorlage gegenüber den finanzierenden Banken erforderlich sind, zurück, obwohl die Honoraransprüche mit 1.800 € nur geringfügig sind, ist dies treuwidrig.

Anmerkung:

Der Steuerberater machte ein Zurückbehaltungsrecht an Originalunterlagen, der elektronischen Daten mit dem Ergebnis vorbereitender Arbeitsleistungen für den Jahresabschluss 2012 und Unterlagen für die Voranmeldungen Januar bis April 2013 geltend. Über die Herausgabe der Unterlagen bzw. die Existenz eines Zurückbehaltungsrechts führen der Steuerberater und die ehemalige Mandantin einen zivilrechtlichen Rechtsstreit vor dem LG Darmstadt. [i]Berners/War...