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BFH 09.05.2017 IX R 6/16, NWB 41/2017 S. 3114

Einkommensteuer | Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter Substanzschäden keine „anschaffungsnahen Herstellungskosten“

Nach dem sind Kosten für (unvermutete) Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nachweislich erst nach Anschaffung des Gebäudes durch das schuldhafte Handeln eines Dritten verursacht worden ist, auch dann nicht den anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zuzuordnen, wenn die Maßnahmen vom Steuerpflichtigen innerhalb von drei Jahren seit Anschaffung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gebäudes durchgeführt werden.

Anmerkung:

Dass sich der BFH in diesem Sonderfall von einer auch möglichen typisierenden Betrachtungsweise gelöst und sich zu einer zweckgerichteten Einschränkung (teleologische Reduktion oder Restriktion) des Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entschlossen hat, ist für Vermieter sicherlich erfreulich, darf aber nicht d...BStBl 2016 II S. 992