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Steuerrecht | Nachzahlungszins von 6 % verfassungsgemäß
Der Zinssatz von 6 % für Nachzahlungszinsen nach §§ 233a, 238 AO ist für den Zeitraum April 2012 bis Dezember 2015 verfassungsgemäß. Nach dem FG betrug das Mittel für Darlehen und Anlagen zwischen 3,66 % und 4,49 %, so dass der Gesetzgeber die Grenzen der verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung nicht überschritt.
[i]Negativzinsen aktuell möglichMan darf gespannt sein, wie die Rechtsprechung für die aktuellen Zeiträume entscheiden wird. Denn zur Zeit gibt es bei Anlagen sogar Negativzinsen, und die Sollzinsen sind nur noch bei Dispositionskrediten deutlich über 6 %. Der Bereich einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung könnte damit überschritten sein. [i]Entscheidung des BFH für Zeitraum bis 2011Der BFH hat den Zinssatz von 6 % für Zeiträume bis März 2011 als verfassungsgemäß angesehen. Ein weiteres Revisionsverfahren betrifft nu...