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NWB Nr. 41 vom Seite 3156

Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Neuregelung im SGB V eröffnet im Alter (beschränkte) Rückkehrmöglichkeit in die GKV

Gerald Eilts

Es ist schon ein wenig auffällig: Da bleiben die Regelungen über den Zugang zur (gesetzlichen) Krankenversicherung der Rentner (KVdR) seit dem Inkrafttreten der sog. 9/10 -Regelung über Jahrzehnte hinweg unverändert und dann greift der Sozialgesetzgeber binnen weniger Monate gleich zweimal in diese Thematik ein. Jedes Mal zugunsten der Versicherten, versteht sich. Späte Einsicht in sozialpolitische Notwendigkeiten? Oder doch eher Wahlkampftaktik? Sei´s drum. Jedenfalls könnte die aktuelle Neuerung der einen oder anderen Person den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung eröffnen. Mit einer Massenwanderung dürfte allerdings nicht zu rechnen sein.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Zugang zur KVdR

[i]Nachweis einer eigenen Mitgliedschaft oder einer FamilienversicherungDer Zugang zur KVdR war in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere an die Bedingung geknüpft, dass die Betroffenen in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags (sog. Rahmenfrist) für S. 3157mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums entweder eine eigene Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung nachweisen konnten (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Di...