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NWB Nr. 41 vom Seite 3143

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018

Teil I: Unmittelbare Geltung der DSGVO und bereichsspezifische Regelungen in der AO

Michael Baum

Ab dem ist in allen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ihre Regelungen gelten ab diesem Zeitpunkt auch im Steuerverwaltungsverfahren, soweit Deutschland nicht zulässigerweise punktuelle bereichsspezifische Sonderregelungen getroffen hat. Mit Wirkung ab wurde dazu bereits die Abgabenordnung an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. In mehreren Beiträgen sollen die Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts auf das Besteuerungsverfahren erläutert werden: Teil I befasst sich mit allgemeinen Fragen des neuen Datenschutzrechts und der zentralisierten Datenschutzaufsicht über Finanzbehörden. In Teil II werden die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden und die Änderungen des § 30 AO betrachtet. [i]Olbertz, NWB 32/2017 S. 2429Teil III wird sich mit den Betroffenenrechten und ihren punktuellen Einschränkungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und die Abgabenordnung befassen. In Teil IV sollen die neuen Regelungen zum gerichtlichen Rechtsschutz in steuerlichen Datenschutzfragen erläutert werden. In Teil V sollen organisatorische Fragen des neuen Datenschutzrechts beleuchtet werden....