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BBK Nr. 19 vom

Geänderte Betrachtungsweise zur Realteilung

Wolfgang Eggert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Realteilung auf zwei Personengesellschaften

[i]BFH, Urteil vom 16.12.2015 - IV R 8/12 NWB QAAAF-66772 Nach dem bisherigen Verständnis wurde unter einer Realteilung die Aufteilung des Gesellschaftsvermögens auf die Mitunternehmer verstanden, wobei mindestens ein Mitunternehmer die ihm zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführen muss, um eine Realteilung nach § 16 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG annehmen zu können. Bei der Überführung muss mindestens ein wesentliches Wirtschaftsgut auch nach der Realteilung weiterhin Betriebsvermögen eines Realteilers darstellen.

Das BMF geht dabei davon aus, dass eine Realteilung in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) nicht möglich ist. Allenfalls die Übertragung in ein Sonderbetriebsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft wurde vonseiten der Verwaltung zugelassen. Dieser Weg wurde als Ausweichgestaltung bisher immer dann gewählt, wenn der Mandant auf Rechtssicherheit Wert gelegt hat.

Ausgangspunkt im war eine – ohne Besonderheiten – gewerblich geprägte W-GmbH & Co. KG. An dieser waren zwei Gesellschafter je hälftig betei...