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STFAN Nr. 10 vom Seite 20

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, Steuerberater; München

Der Bundestag hat Anfang Juni das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz, Gesetz vom ; BGBl 2017 I S. 3214) verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am zu. Mit dem Gesetz sollen Sozialpartner die Möglichkeit erhalten, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, die einfach, effizient und kostensicher sind. Das Gesetz enthält weiter Regelungen, die die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfachen und verbessern sollen. Der folgende Beitrag stellt die Regelungen vor, die ab 2018 in Kraft treten.

Verbesserung der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung (BAV)

Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

Ab 2018 soll durch einen neuen BAV-Förderbetrag der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitnehmern mit unterdurchschnittlichen Einkommen erhöht werden. Die Regelungen zum BAV-Förderbetrag finden sich in dem neu eingefügten § 100 EStG. Es ist vorgesehen, dass Arbeitgeber i. S. d. § 38 Abs. 1 EStG vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten Dienstverhältnis einen Teilbetrag d...

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