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Die Anlage AV – Riester-Verträge in der Einkommensteuererklärung
Über sogenannte Riester-Verträge fördert der Gesetzgeber u. a. den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge. Neben der Altersvorsorgezulage nach den §§ 79 ff. EStG kommt ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Frage. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Abgabe der Anlage AV, die in diesem Beitrag näher erläutert wird. Hinsichtlich der Zeilenangaben beziehen sich die Darstellungen auf das Veranlagungsjahr 2016.
Allgemeines
Im Jahr 2002 wurde eine zwar privat finanzierte, aber durch staatliche Zulagen und einen Sonderausgabenabzug steuerlich geförderte Rente in Deutschland eingeführt. Namensgeber dieser Rente war der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester.
Die steuerliche Förderung dieser freiwilligen privaten Altersvorsorge erfolgt zum einen durch eine Altersvorsorgezulage und zum anderen über einen eventuell darüber hinausgehenden steuerlichen Vorteil aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Bei Abgabe der Anlage AV (Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen) prüft das Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG günstiger ist als die Altersvorsorgezulage nach den §§ 79 ff. EStG.
Die Formulare zur Einkommensteuererklärung 2016 fi...