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RENO Nr. 10 vom Seite 7

Streifzug durch die Finanzgerichtsbarkeit

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Einen der ebenfalls zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gehörenden Bereiche hat die Familie Brecht bislang noch nicht durchstreift. Im folgenden Beitrag stoßen die Brechts auf die Vorschriften in finanzgerichtlichen Angelegenheiten.

In den vergangenen Beiträgen trafen Bert und Babette Brecht mit ihren Kindern Britta und Benjamin bereits auf verschiedene verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, zu denen neben der Verwaltungs- und der Sozialgerichts- auch die nachfolgend erläuterte Finanzgerichtsbarkeit gehört.

Finanzgerichtliche Angelegenheiten

Zu den vor einem Finanzgericht zu klärenden Verfahren gehören insbesondere die steuerrechtlichen Angelegenheiten.

Merke

Steuerstrafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit gehören nicht zur Aufgabe der Finanzgerichte. Hier sind die Strafgerichte beim Amts- oder Landgericht sachlich zuständig.

Einkommensteuer

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Der Einkommensteuer unterliegen gem. § 2 EStG Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,

  • Gewerbebetrieb,

  • selbstständiger Tätigkeit,

  • nichtselbstständiger Tätigkeit,

  • Kapitalvermögen,

  • Vermietung und Verpachtung...

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