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Kurz-Briefing: EU-Verfahren zur vorgerichtlichen Sanierung
Europa soll nach dem Willen der EU-Kommission ein neues, weiter vereinheitlichtes Verfahren zur vorgerichtlichen Sanierung bekommen. Hintergründe und weitere Informationen dazu erhalten Sie als Kurz-Briefing in diesem Beitrag.
Nicht einmal fünf Jahre nach der letzten umfassenden Reform des deutschen Insolvenzrechts, insbesondere durch die Stärkung der Eigenverwaltung, entwickelt der EU-Gesetzgeber mit überraschender Konsequenz die vorhandenen Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen fort. Die letzte Novelle mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom ) betraf ausdrücklich nur das nationale Recht und hat vornehmlich zur Stärkung der Eigenverwaltung geführt. Ziel war und ist es, dem Schuldner, soweit möglich, die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über sein verbliebenes Vermögen zu belassen.
Die letzten nationalen Reformen hatten Deutschland nach Einschätzung des jährlichen Rankings der Weltbank zu einem der leistungsfähigsten Rechtsordnungen im Bereich der Sanierung und Entschuldung geführt. Dass in diese Richtung weitere Reformen folgen, zielt nach einhelliger Meinung daher innerhalb der EU wohl eher auf andere, in den letzten Jahre...