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Lohnsteuer | Vom Arbeitnehmer selbst getragene Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz
Der BFH hatte mit zwei Urteilen vom - VI R 49/14 NWB UAAAG-37605 und VI R 2/15 NWB AAAAG-37603 entschieden, dass ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahltes Nutzungsentgelt den vom Arbeitnehmer zu versteuernden Nutzungswert auf der Einnahmenseite mindert und ein den Nutzungswert übersteigender Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten führt. Mit Schreiben vom gibt das BMF die Anwendung der beiden BFH-Urteile bekannt.