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NWB Nr. 40 vom Seite 3049

Stirbt die komprimierte Steuererklärung aus?

[i] www.dstv.de (Stand: 14.6.2017) Mit ELSTER gibt es grundsätzlich zwei Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt: Das Einreichen mittels komprimierter Erklärung und den Datenversand mittels elektronischem Authentifizierungsverfahren. Ab Beginn 2018 erwartet die Praxis technische Neuerungen bei den Übermittlungswegen. Welche Veränderungen auf die steuerberatenden Berufe zukommen, hat der [i]Baum, NWB 37/2016 S. 2778Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) zusammengestellt (s. auch www.dstv.de):

Unternehmenssteuererklärungen: [i]Ab 2018 nur noch authentifizierter VersandAb heißt es endgültig ade für die komprimierten Unternehmenssteuererklärungen. Für Steuerpflichtige und Berater heißt es: Nur noch der authentifizierte Versand ist möglich. Betroffen sind Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017.

Einkommensteuererklärungen: [i]Schrittweiser AbbauAuch diese sollen zunehmend authentifiziert übermittelt werden. Hier geht die Finanzverwaltung schrittweise vor: Ab wird das Angebot der komprimierten Steuererklärung eingeschränkt. Aber: Die Abschaffung dieses Übermittlungswegs gilt zunächst nur für steuerlich beratene Steuerpflichtige! Steuerbürger, die unberaten sind und kein...