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Transfer stiller Reserven in das Ausland beim Downstream-Merger
Wertansatz des § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG bei Abwärtsverschmelzung mit Anteilseignern im Ausland
Im April des vergangenen Jahres entschieden das FG Düsseldorf und das FG Rheinland-Pfalz eine Fallkonstellation der Abwärtsverschmelzung, bei der die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft – einer inländischen GmbH – in den USA ansässig waren. Die Verfahrensbeteiligten stritten über den Wertansatz der Anteile an der übernehmenden Körperschaft in der Schlussbilanz der Überträgerin. Beide Finanzgerichte kamen zu dem Ergebnis, dass ein Buchwertansatz trotz der Verlagerung der stillen Reserven ins Ausland – und dem damit einhergehenden Verlust des Besteuerungsrechts daran – möglich ist. Der nachfolgende Text setzt sich mit den beiden Urteilen in kritischer Weise auseinander und stellt eine Prognose hinsichtlich der noch ausstehenden Entscheidungen des BFH auf.
Für einen Buch- oder Zwischenwertansatz für Übernehmerinnenanteile bei einer Abwärtsverschmelzung sind die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 1 UmwStG zu prüfen.
Bei § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG handelt es sich nicht um eine abschließende Bewertungsvorschrift für Übernehmerinnenanteile, sondern vielmehr um eine Ergänzung.
Eine Abwärtsverschmelzung mit inländischen Anteilseignern ist kein mit einer Abwärtsverschmelzung mit ausländischen Anteilseignern vergleichbarer...