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OLG Düsseldorf 11.05.2017 12 U 55/16, NWB 39/2017 S. 2969

Insolvenz | Anfechtbarkeit eines Steuerberaterhonorars

Zahlungen des Schuldners an den von ihm beauftragten Steuerberater, die als in Rechnung gestellte Zeitgebühren (§ 13 StBVV) mit 51 € je angefangener halben Stunde den (damaligen) gesetzlichen Gebührenrahmen überschritten haben, stellen eine inkongruente und damit anfechtbare Deckung (§ 131 Abs. 1 Nr. 1, § 143 InsO) dar, wenn und soweit die zugrunde liegende Gebührenvereinbarung formunwirksam ist (§ 4 Abs. 1 StBVV a. F.). [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Da eine einheitliche Rechtshandlung nur insgesamt kongruent oder inkongruent sein kann, macht die teilweise inkongruente Zahlung diese insgesamt anfechtbar. Eine Beschränkung der Anfechtung auf den nicht angemessenen Anteil der Vergütung ist denkbar, wenn im Übrigen eine werthaltige Leistung unter den Voraussetzungen eines Bargeschäfts (§ 142 InsO) vergütet worden ist.

Anmerkung:

Die Formunwirksamkeit einer Ver...