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Ergänzungsbilanzen für den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA
Mit Urteil vom - I R 41/16 NWB SAAAG-56535 hat der BFH entschieden, dass in den entsprechenden Fällen auch für den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA eine Ergänzungsbilanz zu bilden ist. Dieser Aspekt der Besteuerung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA war bislang in der Literatur sehr umstritten und auch der BFH hatte in seiner Entscheidung vom - I R 57/14 NWB ZAAAG-35214 noch keine abschließende Aussage zu dieser Frage gemacht. Dem Urteil kommt deshalb erhebliche Bedeutung für die Praxis der Besteuerung bei einer KGaA zu. Außerdem nimmt der BFH zu weiteren steuerlichen Folgen der Bildung von Ergänzungsbilanzen bei einer KGaA Stellung.
Rechtliche und steuerliche Grundlagen einer KGaA
Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur KGaA sind in den §§ 278 ff. AktG normiert. Die Gesellschaft muss mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter aufweisen, die Anzahl der Kommanditaktionäre ist unbestimmt. Eine Ein-Mann-Gesellschaft ist zulässig. Die Gesellschaft wird grundsätzlich durch den Komplementär vertreten.
Die Gesellschaft selbst unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteu...BStBl 1986 II S. 72BStBl 2008 II S. 363