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Qualitätssicherung der WP-Praxis und deren externe Überprüfung
Unter besonderer Berücksichtigung des IDW PS 140
Gesetzgeber und Wirtschaftsprüferkammer haben die berufs- und aufsichtsrechtlichen Teile der EU-Abschlussprüferaufsichtsreform durch Novellierung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), Berufssatzung (BS WP/vBP) und Satzung für Qualitätskontrolle (SfQk) vollzogen. Zur Novellierung der WPO durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) kann die BT-Drucks. 18/6282 als Kommentierung hinzugezogen werden. Störend ist allerdings, dass § 55b WPO terminologisch aus der Abschlussprüferrichtlinie der EU übernommen wurde, verbunden mit dem Problem, dass viele Begrifflichkeiten von denen des deutschen Berufsstands abweichen. Durch IDW QS 1 und IDW PS 140 unternimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Anlauf, die Vorschriften zu konkretisieren und zu kommentieren.
Velte, Peer Review, infoCenter NWB ZAAAE-25231
Neuregelungen machen intensive Überprüfung des QSS erforderlich.
QSS allein für gesetzliche Prüfungen reicht nicht aus.
Prozess der Qualitätskontrolle durch IDW PS 140 modernisiert.
I. Einleitung
[i]Haasmann, Der finale IDW QS 1 – Die einzig wahre Berufsauffassung zur Qualitätssicherung, WP Praxis 10/2017 S. 260 Deussen, Qualitätssicherungssystem nach § 55b WPO unter besonderer Berücksichtigung der novellierten Berufssatzung – Neue Anforderungen an die Berufspraxis, WP Praxis 11/2016 S. 269 NWB XAAAF-84328 Innerhalb kurzer Zeit ist hinsichtlich der Vorschriften zur Qualitätssicherung für den Berufsstand ein komplexes Regelwerk entstanden, welches sowohl bereits bekan...