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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 73/17

Gesetze: FGO § 6, FGO § 139, FGO § 149, FGO § 155, GKG § 3, GKG § 52, GKG § 63, GKG § 66, StBVV § 45

FGO / ZPO / VwGO: Keine Erstattung fiktiver Stundensatz-Honorare und fiktiver Hinzuziehungskosten im Vorverfahren bei Selbstvertretung

Leitsatz

Aus der Kostenerstattung bei Selbstvertretung nach § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO i. V. m. § 155 FGO folgt kein Anspruch auf einen fiktiven höheren Stundensatz-Aufwendungsersatz oder auf fiktive Hinzuziehungskosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 344 Nr. 11
GAAAG-57203

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