Vorsteuervergütung; Voraussetzungen insb. Vorliegen einer Betriebsstätte im Inland
Leitsatz
Ein Vorsteuervergütungsanspruch gem. § 18 Abs. 9 Satz 1 UStG setzt voraus, dass der antragstellende Unternehmer im Ausland
ansässig ist, d.h. im Inland u.a. keine Betriebsstätte hat. Die Windräder der Stpfl. stellen aber eine solche Betriebsstätte
dar. Es handelt sich um ortsfeste Einrichtungen von erheblichem Wert, die einen höchstmöglichen Grad von Beständigkeit aufweisen.
Dass die Stpfl. über kein eigenes Personal verfügt, welches vor Ort bei den Windkraftanlagen tätig ist, steht der Annahme
einer Betriebsstätte nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1942 Nr. 34 BB 2017 S. 2006 Nr. 35 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2017 S. 3189 UStB 2017 S. 332 Nr. 11 MAAAG-57201
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