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BFH 14.03.2017 VIII R 38/15, StuB 18/2017 S. 722

Einkommensteuer | Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall schloss der Kläger 1999 eine fondsgebundene Lebensversicherung ab und verkaufte sie im Jahre 2009, und damit vor Ablauf der bei Altverträgen vor 2004 für eine steuerbegünstigte Lebensversicherung erforderlichen steuerlichen Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, mit einem erheblichen Verlust an seine Ehefrau. U. a. weil wegen Nichteinhaltung der zwölfjährigen Laufzeit auch ein Gewinn aus der Veräußerung steuerpflichtig gewesen wäre, erkannte der BFH diesen Verlust als Verlust bei den ...