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StuB 18/2017 S. 728

Insolvenzkündigung des GmbH-Geschäftsführers vor Dienstantritt

Ein Arbeitsverhältnis kann gem. NWB QAAAG-43103 im Insolvenzverfahren ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden (§ 113 Satz 1 InsO). Da sich dem Wortlaut dieser Regelung aber keine entsprechende Einschränkung für einen Ausschluss einer Kündigung vor Dienstantritt entnehmen lässt, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses von daher – auch wenn es noch nicht in Vollzug gesetzt wurde – ohne die Notwendigkeit einer sozialen Rechtfertigung erfolgen (§ 14 Abs. 1 KSchG). Dabei beginnt die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigungserklärung (§ 113 Satz 2 InsO).

Praxishinweise

Der Kläger wurde zunächst als Direktor mit Gesamtprokura bei der Mutter-GmbH mit einer Kündigungsfrist von neun Monaten zum Monatsende nach Abl...