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StuB 18/2017 S. 719

Frage der Berechtigung zu Umsatzhinzuschätzungen

(1) Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz (§ 22 UStG) wirkt gem. nrkr. ,G,U NWB RAAAG-44601 (BFH-Az.: X B 65/17; DB 2017 S. 12), sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze. (2) Bei der Nutzung programmierbarer elektronischer Kassensysteme stellt das Fehlen der Programmierprotokolle einen gewichtigen formellen Kassenführungsmangel dar, der jedenfalls bei bargeldintensiven Betrieben zu Hinzuschätzungen berechtigt. (3) Nach Auffassung des erkennenden Senats sind diese Grundsätze auf PC-Kassensysteme gleichermaßen anzuwenden wie auf elektronische Registrierkassen, da PC-Systeme mindestens ebenso manipu...