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StuB 18/2017 S. 719

Schätzung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei gewerblichen Einkünften aus Eigenprostitution

Auch unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten kann gem. nrkr. NWB NAAAG-38024 (EFG 2017 S. 489) bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns aus Eigenprostitution durch Einnahmen-Überschussrechnung nicht auf die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle verzichtet werden. Grundsätzlich sind auch in diesem Bereich Belege über die Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzubewahren. Allerdings bedarf es nicht der Führung eines Kassenbuchs (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 3 EStG; § 22 UStG; § 140, § 158, § 162 AO).