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Bilanzierung der Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung
Schließt der Arbeitgeber zur Rückdeckung einer Pensionszusage eine Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung ab, muss er nach dem rkr. NWB AAAAG-45541 (EFG 2017 S. 899) den Rückdeckungsanspruch als einheitliche Forderung mit den Anschaffungskosten bewerten. Dabei ist die Forderung mit dem von der Versicherung zu bildenden geschäftsplanmäßigen Deckungskapital (= kapitalisierter Sparanteil der vom Versicherungsunternehmer zu zahlenden Beiträge) zu bewerten. Auch bei einer kongruenten Rückdeckung wird der Ausweis der Forderung aus der Rückdeckungsversicherung nicht durch den Wert der Pensionsrückstellung begrenzt (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 6a Abs. 3 Satz 3, § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 255 Abs. 1 HGB).
(1) Die Klin. sagte ihrem Gesellschafte...