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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 988

Änderungen der Abgabenordnung im Jahr 2016

Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAG-56778 Die Abgabenordnung wurde im Jahr 2016 durch fünf Gesetze, zum Teil in erheblichem Umfang, geändert. Von besonderer Bedeutung waren dabei das Steuermodernisierungsgesetz und das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Folgende Änderungen waren von besonderer Praxisrelevanz.

Ausführlicher Beitrag s. .

Bevollmächtigte und Beistände: Die [i]Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdatengesetzlichen Regelungen zu Bevollmächtigten und Beiständen im Besteuerungsverfahren (§ 80 AO) wurden neu strukturiert und teilweise wesentlich ergänzt oder modifiziert. Der neue § 80a AO bildet den rechtlichen Rahmen für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden.

Untersuchungsgrundsatz, Risikomanagement: Nach § 88 Abs. 2 Satz 2 AO dürfen bei der Entscheidung über Art und Umfang der Ermittlungen allgemeine Erfahrungen der Finanzbehörden sowie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden. § 88 Abs. 5 AO ist Rechtsgrundlage für den Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme im Besteuerungsverfahren.

Fristverlängerung für Steuererklärungen, Steuererklärungsfristen, Verspätungszuschlag: Nach [i]Verlängerung der regulären Steuererklärungsfrist§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO n. F. sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr ...