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Geschenke an Geschäftsfreunde: Finanzverwaltung wendet Vereinfachungsregelung weiter an
[i] BdSt, Pressemitteilung vom 29.8.2017Mit Urteil vom - IV R 13/14 NWB UAAAG-46836 hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG unterliegt, soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Betrag von 35 € übersteigt.
[i]Weber, NWB 29/2015 S. 2136Hintergrund: Beim Empfänger zählen Geschenke, die die Geschäftsbeziehung fördern, zum Einkommen und sind deshalb zu versteuern. Der schenkende Unternehmer kann die Einkommensteuer für den Beschenkten nach § 37b EStG aber pauschal übernehmen. Nach Ansicht der Rechtsprechung kann der schenkende Geschäftspartner die Aufwendungen für das Geschenk als Betriebsausgabe abziehen, wenn das Geschenk und die Steuer zusammen unter der Grenze von 35 € pro Jahr und Geschäftspartner bleiben.
[i]BMF, Schreiben vom 19.5.2015, BStBl 2015 I S. 468Bisher rechnete die Finanzverwaltung die übernommene Pauschalsteuer nicht in die 35 €-Grenze ein, was für die Unternehmer günstiger war (H 37b EStH). Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) nun meldet (Pressemitteilung vom ), soll es nach Auskunft des BMF – trotz des aktuellen BFH-Urteils IV R 13/14 – bei...BStBl 2015 I S. 468