Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen
Nach dem ist das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären.
Der BFH folgt bei der im Fachschrifttum umstrittenen Beurteilung der Verwaltungsauffassung. Eine teleologische Reduktion des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG hat der Senat unter Hinweis auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut abgelehnt. Im Streitfall wurden bei der Klägerin aus ihrer 100 %-Beteiligung an einer Schweizer AG für die Jahre 2006 bis 2009 Hinzurechnungsbesteuerungen nach § 10 Abs. 2 AStG vorgenommen. Im Jahr 2009 erhielt die Klägerin eine Gewinnausschüttung der AG. Sie unterlag damit der „Schachtelstrafe“ nach § 8b Abs. 5 KStG.