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Variable Veräußerungsentgelte
Grundsätzliches Hindernis für eine Steuerbegünstigung nach § 34 EStG?
[i]Grundlagen „Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils gem. § 16 EStG“ NWB SAAAE-58871 Entgelte für Veräußerungen betrieblicher Einheiten wie Betriebe oder Mitunternehmeranteile werden in der Praxis häufig variabel gestaltet. In vielen Fällen wird zugunsten des Veräußerers eine Leibrente bestellt oder das Entgelt (auch) gewinn- oder umsatzabhängig gestaltet. Die konkrete Ausgestaltung des Veräußerungsentgelts bestimmt dabei maßgeblich den Zeitpunkt der Besteuerung des Veräußerungsgewinns i. S. des § 16 EStG. So ist es auch möglich, dass einzelne Entgeltkomponenten sofort und andere Elemente bei Zufluss zu besteuern sind. Fraglich ist, welche Auswirkungen der Zeitpunkt der Besteuerung des Veräußerungsgewinns auch nach dem Zuflussprinzip für die Gewährung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG hat. Denn diese Begünstigung setzt im Grundsatz die zusammengeballte Besteuerung des Veräußerungsgewinns in einem Veranlagungszeitraum voraus. Sollten variable Entgeltbestandteile zwingend nach dem Zuflussprinzip zu besteuern sein, dürfte diese Voraussetzung des § 34 EStG bei Vereinbarung variabler Entgelte nicht vorliegen. Da die Rechtsprechung die Voraussetzungen des § 34 EStG eng auslegt, besteht in diesen Fällen die Gefahr, dass die Steuerbegünstigung des § 34 EStG nicht nur für das variable Entgelt, sondern – mangels Zusa...