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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 458/15

Leitsatz

Leitsatz:

Im Einklang mit der älteren BSG-Rechtsprechung ist anzuerkennen, dass das Tanken während einer versicherten Fahrt ausnahmsweise versichert sein kann, wenn die Notwendigkeit zu tanken unvorhersehbar eintritt. Diese Rechtsprechung ist jedoch dahingehend einschränkend weiterzuentwickeln, dass die Unvorhersehbarkeit der Notwendigkeit zu tanken nicht auf Gründen beruhen darf, die in der privaten unversicherten Sphäre des Versicherten wurzeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAG-56425

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