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Indiens neue Safe Harbour-Regelungen für die konzerninterne Dienstleistungsverrechnung
Einführung von low value-adding intra-group services
Für viele deutsche Unternehmen ist Indien ein wichtiger Standort. Das Nachfragepotenzial ist groß und sehr gut ausgebildetes Personal – insbesondere im Bereich IT und Ingenieurwesen – ist verfügbar. Mit diversen Förderinitiativen werden außerdem die Forschung und Entwicklung sowie der Bereich IT und Industrie 4.0 gefördert. Einerseits tritt in vielen Fällen der betriebswirtschaftliche Erfolg bald ein, andererseits stellt die steuerliche Betriebsprüfung die Verantwortlichen nahezu immer vor große Herausforderungen. Wie in fast keinem anderen Land der Welt stehen Steuerpflichtige oft ratlos vor einer aus der deutschen und/oder indischen Betriebsprüfung resultierenden Doppelbesteuerung, denn die Vorstellungen der beiden Finanzverwaltungen bezüglich einer fremdüblichen Vergütung gehen oft weit auseinander. Konzerninterne Dienstleistungen stehen hierbei besonders häufig im Fokus. Werden diese in Indien erbracht, z. B. in Form eines IT-Service Centers, liegen die Finanzverwaltungen bei der Festlegung des Kostenaufschlags meist weit auseinander. Im umgekehrten Fall erbringen Unternehmen, deren zentrale Overhead-Funktionen in Deutschland angesiedelt sind, hä...