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FG Rheinland-Pfalz | Steuerberatungskosten von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern im Arbeitgeberinteresse
(1) Die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Entsendung des Arbeitnehmers ins Ausland sind für eine Nettolohnvereinbarung und für die Übernahme der Steuerberatungskosten getrennt zu beurteilen. (2) Bei der gebotenen separaten Betrachtung der Übernahme der Steuerberatungskosten besteht ein nennenswertes S. 635Interesse des Arbeitnehmers nicht und es liegt ein weit überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor.
Der [i]Bei Nettolohnabrede liegen Kosten des vorbestimmten Steuerberaters für Expats im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers – auch für die persönliche Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer Konzern der Klin. ist weltweit in 60 Staaten vertreten und beschäftigt ca. 26.000 Arbeitnehmer. Innerhalb des Konzerns wird der weltweite Austausch von Mitarbeitern gefördert. Bestandteil der Fördermaßnahmen durch den Arbeitgeber ist dabei auch die Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Erledigung der steuerlichen Pflic...