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BBK Nr. 18 vom Seite 862

Bilanzierung von Diensterfindungen

Arbeitnehmererfindungen als entgeltliche oder selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter

Falco Hänsch

Die [i]Schönfeld/Plenker, Erfindervergütungen, Lexikon NWB YAAAD-14470 bilanzielle Behandlung von Diensterfindungen eines Arbeitnehmers wurde in letzter Zeit von der Finanzverwaltung in Betriebsprüfungen vermehrt aufgegriffen. Dabei wurde vielfach unter Hinweis auf das Vorliegen eines entgeltlichen Erwerbs der Diensterfindungen von einer Aktivierungspflicht der Erfindervergütungen beim Arbeitgeber ausgegangen. Die Rechtsfrage, ob Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen oder aber aktiviert (und über die Nutzungsdauer abgeschrieben) werden müssen, wurde bislang [i]Rabe v. Pappenheim, Arbeitnehmererfindung, Lexikon NWB XAAAD-10623 höchstrichterlich noch nicht entschieden und wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Veröffentlichte Verwaltungsvorschriften existierten hierzu bisher ebenfalls nicht, was zu einer uneinheitlichen Handhabung durch die Finanzämter führte. Nunmehr haben jedoch das Bayerische Landesamt für Steuern und das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Frage der Bilanzierung von Arbeitnehmererfindungen Stellung genommen. Dabei vertreten sie die auf Bund-Länder-Ebene abgestimmte Rechtsauffassung, dass Aufwendungen für Diensterfindungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren seien. Ob diese...