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BGH 06.04.2017 IX ZB 3/16, NWB 37/2017 S. 2815

Insolvenzrecht | Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters

Massezuflüsse zwischen dem Vollzug der Schlussverteilung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters. Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch nicht berücksichtigt werden, kann der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung beantragen.

Anmerkung:

Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet (§ 63 Abs. 1 Satz 2 InsO). Soweit die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV), auf die sich die Schlussrechnung bezieht, enthält dies trotz der unterschiedlichen Formulierung keinen anderen zeitlichen Anknüpfungspunkt für den Wert der Insolvenzmasse. Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage ist dahe...