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NWB Nr. 37 vom Seite 2817

BMF unterbreitet Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Gutschein-Richtlinie – Stellungnahme des DStV

[i]Gesetzesvorschlag des BMFMit der Gutschein-Richtlinie des Rats der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2016/1065 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL)) wurden spezielle Vorschriften für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) eingefügt. Das BMF hat zur Umsetzung der Neuerungen einen ersten Gesetzesvorschlag vorgelegt. Der Wortlaut des Vorschlags orientiert sich sehr stark am Wortlaut der Änderungsrichtlinie.

[i] Stellungnahme S 08/2017 des DStV Zum Gesetzesvorschlag des BMF hat der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) am Stellung genommen (s. DStV, Online-Information vom 21.8.2017):

Konkretisierung der Leistungsbeschreibung für Rechnungsangaben

[i]Zur Unterscheidung zwischen „Einzweck-“ und „Mehrzweck-Gutscheinen“ s. Grambeck, NWB 36/2016 S. 2705Durch die Einführung des Einzweck-Gutscheins wird für die Übertragung eines Gutscheins gesetzlich fingiert, dass diese Handlung die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten sonstigen Leistung darstellt. Unklar ist, welche Leistungsbeschreibung künftig auf der Rechnung des Unternehmers zu stehen hat. So dürften sich in der Praxis künftig eine Reihe von Fragen stellen: Reicht die Angabe „Übertragung eines Gutscheins“? ...