Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Passivierung (virtueller) Aktienoptionen
I. Sachverhalt
Die U AG erteilt ihren Vorständen am Optionszusagen, wonach diese jeweils zum Erwerb von 100.000 Aktien zum Ausübungspreis von 10 € pro Aktie (entsprechend dem Verkehrswert ) berechtigt sind. Die Optionen können nur ausgeübt werden, wenn
bis spätestens Ende 10 ein „Exit-Ereignis“ eintritt (Verkauf der Aktienmehrheit an Dritte oder Börsengang),
der Verkehrswert je Aktie mindestens 11 € beträgt und
der jeweilige Vorstand mindestens bis Ende 04, bei früherem Exit-Ereignis bis zu diesem, bei der U beschäftigt bleibt (sog. Dienstzeitbedingung).
Die U AG hat zunächst ein Barausgleichsrecht, nach dem sie am Ausübungstag statt in Aktien in Geld erfüllen darf. Mitte 04 einigen sich die AG und die Vorstände aber verbindlich darauf, dass die Optionen bei Eintritt der Bedingungen in Geld erfüllt werden müssen. Ende 04 beginnen bei einem Verkehrswert je Aktie von 20 € ernsthafte und hoch erfolgswahrscheinliche Maßnahmen für einen Börsengang, der dann Mitte 05 zu einem Kurs von 22 € je Aktie stattfindet.
II. Fragestellung
Wie ist die Optionszusage in 03 und 04 zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Bilanzierung 03 – Reale Optionen
Zum