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Verzicht auf die Steuerbefreiung bzw. Verzichtsrücknahme und zeitliche Grenzen
Mit Schreiben vom - III C 3 - S 7198/16/10001 NWB VAAAG-53271 (Kurzinfo StuB S. 684, in dieser Ausgabe) hat das BMF zu den zeitlichen Grenzen für die Erklärung des Verzichts auf eine Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts Stellung genommen.
Zum Hintergrund: § 9 UStG lässt es zu, für steuerfreie Umsätze zur Umsatzsteuer zu optieren und sich somit den Vorsteuerabzug zu sichern. Der Verzicht betrifft insbesondere Finanz- und Vermietungsumsätze und die Übertragung von Immobilien. Im Falle des Verzichts auf die Umsatzsteuerfreiheit aus Immobilienverkäufen (außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens, § 9 Abs. 3 Satz 1 UStG) gilt es zu beachten, dass die Option im notariell zu beurkundenden Vertrag zu erklären ist (§ 9 Abs. 3 Satz 2 UStG).
Die Finanzverwaltung vertritt bislang die Auffassung, sowohl die Option als auch der Widerruf der Option seien nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig (Abschn. 9.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE). Diese Auffassung der Finanzverwaltung ist nicht mit den Urteilen des BFH vereinbar, wonach die Rücknahme des Verzichts auf die Steuerbefreiung möglich ist, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der N...