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RENO Nr. 9 vom Seite 2

Streifzug durch das Sozialrecht, Teil 3

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Immer noch befindet sich die Familie Brecht auf ihrem Streifzug durch das Sozialrecht. Im letzten Beitrag begegnen ihnen dabei die Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Pflegeversicherung, Sozialhilfe und zum Sozialverwaltungsverfahren.

SGB VIII bis XII

Einleitung

Die Eheleute Bert und Babette Brecht mit ihren Kindern Britta (17) und Benjamin (6) sammelten in vergangenen Beiträgen ( und ) bereits einige Erfahrungen im Sozialrecht. Nun begibt sich die Familie auf den letzten Streifzug durch das Sozialrecht.

Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII

Die Pflege und Erziehung der Kinder ist grundsätzlich das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern (§ 1 SGB VIII). Haben die Eltern oder die Kinder hiermit jedoch Probleme, stehen ihnen Leistungen auf Jugendhilfe zu.

Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehören u. a.

  • Angebote der Jugendarbeit

  • Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie

  • Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege

  • Hilfe zur Erziehung

  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

  • Hilfe für junge Volljährige

  • die Inhobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

  • die Erteilung und der Widerruf ...

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