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PiR Nr. 9 vom Seite 278

Risikodefinition ohne Betroffenen und Adressaten?

PD Dr. Andreas Haaker und WP Dr. Jens Freiberg

Im Zuge der Umsetzung des CSR-RUG soll im DRS 20 „Konzernlagebericht“ der Risikobegriff geändert werden, indem der Bezug zur Unternehmenssicht gestrichen wird.

Contra

Bislang definiert DRS 20.11 Risiko als „[m]ögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.“ Das Risiko ist also aus der Sicht des berichtenden Unternehmens zu beurteilen und zu bewerten, über dessen wirtschaftliche Lage zu berichten ist. Berichtsrelevantes Risiko ist also das vom Unternehmen getragene Risiko. Nun könnten gegen die Risikodefinition zwei Einwände vorgebracht werden:

  1. Relevant ist für das Unternehmen nicht nur die negative Abweichung von den Prognosen, sondern die gesamte negative Entwicklung, die teilweise den Zielerwartungen entsprechen kann.

  2. Nicht das Objekt „Unternehmen“, sondern die an dem Unternehmen beteiligten Adressaten sind als Risikoträger zu konkretisieren, um die Risikosituation aus deren Sicht zu bewerten (Subjektbezug).

Zu 1: Das nachfolgende Beispiel veranschaulicht die Problematik.

Beispiel

Laut Prognose wird ein Unternehmen in Kürze Insolvenz anmelden, wobei eine „...

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