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Arbeitsrecht | Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
Hat der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Gegenstand hat. Dieser Anspruch unterliegt den Modalitäten des ursprünglichen Urlaubsanspruchs.
Das BAG stellt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass der Schadensersatzanspruch während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht in Geld zu erfüllen ist (§ 251 Abs. 1 BGB). Mit der Entstehung des Ersatzurlaubsanspruchs erhalte der Arbeitnehmer Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution. Die Herstellung des vor dem schädigenden Ereignis bestehenden Zustands erfolge durch die (Wieder-)Einräumung eines Anspruchs auf bezahlte Freis...