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BFH 12.07.2017 II R 45/15, NWB 36/2017 S. 2732

Schenkungsteuer | Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

Nach dem ist die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt.

Anmerkung:

Dass bei der Anwendung des § 14 ErbStG für mehrere Erwerbe innerhalb von zehn Jahren der Steuerbescheid für den Vorerwerb kein Grundlagenbescheid für die nachfolgenden Erwerbe ist, hatte der BFH bereits entschieden. Eine Änderung des Steuerbescheids für den Vorerwerb ist aber auch kein rückwirkendes Ereignis in Bezug auf den Folgebescheid i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wie der BFH klargestellt hat. Deshalb durfte im Streitfall der Folgebescheid, weil für ihn bereits die Festsetzungsfrist abgelaufen war, nicht mehr geändert werden.