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Lohnsteuer | Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers
Das entschieden, dass dem Arbeitnehmer erstattete Fahrtkosten nur dann steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber (zeitnah) Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat, anhand derer die Überprüfung der Steuerfreiheit des ausgezahlten Fahrtkostenersatzes nachgeprüft werden kann. Dies gilt auch dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend bestätigen, dass Fahrtkosten im Wege der Einzelabrechnung und unterhalb der gesetzlich zulässigen Pauschbeträge erstattet wurden.
Auch wenn die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung es erlaubt, steuerfrei ausgezahlte Beträge im Lohnkonto in einer Summe auszuweisen, muss sich nach Auffassung des Finanzgerichts aus den neben dem Lohnkonto zu führenden Unterlagen zweifelsfrei er...