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USt direkt digital Nr. 17 vom Seite 10

Umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionen einer Kurberaterin

Stefan Greif

Im Verfahren 5 K 1188/15 U hatte das FG Münster zu entscheiden, ob Provisionen, die eine Kurberaterin für die Vermittlung von Mutter/Vater-Kind-Kuren von den Kliniken erhält, steuerfrei sind.

A. Leitsatz (nicht amtlich)

1. In der Leistungskette bis zum Abschluss der Kurmaßnahme stellen nur diejenigen Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Heilbehandlungsleistungen dar, die für sich selbst gesehen unter den Begriff der Heilbehandlung zu fassen sind. Zwar liegen den Kurmaßnahmen selbst jeweils ärztliche Verordnungen zugrunde. Die in Vorbereitung dieser Kurmaßnahmen erbrachten Leistungen der Klägerin dienten hingegen nicht selbst therapeutischen Zwecken. Die Vermittlung von Kurplätzen stellt noch nicht die ärztlich verordnete Heilbehandlung dar; sie ist den Heilbehandlungen vielmehr vorgeschaltet und beinhaltet noch nicht die Heilbehandlung selbst.

2. Die Umsätze als Kurberaterin sind auch nicht umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG. Die Tätigkeit ist nicht vom materiellen Begriff der Ehrenamtlichkeit umfasst, der das Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens, die fehlende Hauptberuflichkeit und den Einsatz für eine fremdnützig bestimmte Einrichtung voraussetzt. Die Entgelte aus der Kurberatung machen eine...