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NWB EV 9/2017 S. 301

Einkommensteuer – Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung (BFH)

Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung.

Sachverhalt: Der Kläger war Versicherungsnehmer einer von 1999 bis 2011 laufenden fondsgebundenen Lebensversicherung. Versicherte Person war seine Ehefrau, die Klägerin. Am verkaufte der Kläger seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die Klägerin. Am gewährte der Kläger seiner Ehefrau ein zinsloses Darlehen in Höhe des Kaufpreises. Da der Kläger zum Zeitpunkt des Verkaufs die auf 60 Monate beschränkten Beiträge vollständig gezahlt hatte, ergab sich für ihn ein Veräußerungsverlust. Diesen Verl...