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BBK Nr. 17 vom Seite 834

Gleiches Geld für gleiche Arbeit?: Das neue Entgelttransparenzgesetz

Förderung der Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Günther H. Krüger

[i]Steinheimer/Cloppenburg, Entgelttransparenzgesetz, NWB 13/2017 S. 950 NWB QAAAG-40430 Am ist das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgelttransparenzgesetzEntgTranspG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz betrifft rund 14 Mio. Beschäftigte in Deutschland. Es verfolgt das Ziel, gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und damit eine unmittelbare oder mittelbare geschlechtliche Benachteiligung zu untersagen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anlass und Ziel des EntgTranspG

[i]Gleichberechtigung als Grundgesetz Bereits in den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 findet sich das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit. Die Entgeltgleichheit ist darüber hinaus ein zentraler Bestandteil der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

[i]Unbereinigte Entgeltlücke von 21 % Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: Nach statistischen Erhebungen herrscht in Deutschland eine Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern. Das durchschnittliche Bruttostundenentgelt der Frauen liegt danach ca. 21 % unter dem der Männer. Die Lücke beträgt dabei in den neuen Bundesländern 23 %, in den alten Bundesländern 7 %. Die Gründe für diese sog. unbereinigte Entgeltlücke sind vielschichtig:

  • geschlechtsspezifische Berufswahl,

  • geringere Präsenz von Frauen...